In welchen Fällen habe ich Anrecht auf eine Rückerstattung?
Anrecht auf eine anteilmässige Rückerstattung besteht ausschliesslich gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses und läuft mit dem Ende der jeweiligen Saison ab. Wurde das Liftticket in der Periode der ärztlichen Bestätigung benutzt, verfällt der Anspruch auf eine Rückerstattung.
Bei Verbund-Abonnementen mit anderen Gebieten gehen die Bestimmung für die jeweilige Karte den Bestimmungen dieser AGB vor.
Jahreskarten
Die Rückerstattung erfolgt anteilig ab dem Datum, seitdem die Karte nicht mehr genutzt werden konnte:
- Bis Ende Oktober: 80%
- Bis Ende November: 70%
- Bis Ende Dezember: 60%
- Bis Ende Januar: 45%
- Bis Ende Februar: 30%
- Ab März: keine Rückerstattung mehr
Bei Familienkarten wird der anteilige Rabatt im Vergleich zum Einzelkauf vor der Berechnung der Rückerstattung abgezogen.
Das Arztzeugnis (Sportunfähigkeit/Krankheit) muss bei einer Jahreskarte mindestens 30 Betriebstage umfassen.
Saisonkarten
Es sind die Bestimmungen für die Jahreskarten anwendbar, wobei die Staffelung wie folgt ist:
Sommer-Karten
- Bis Ende Juni: 50%
- Bis Ende Juli: 20%
- Ab August keine Rückerstattung mehr
Winter-Karten
- Bis Ende Dezember 70%
- Bis Ende Januar: 50%
- Bis Ende Februar 30%
- Ab März keine Rückerstattungen mehr
Rückerstattung beantragen
Ihren Antrag inklusive Beilagen können Sie hier einreichen.